Recht auf Spiel und Freizeit

 

Materialsammlung rund ums Recht auf Spiel und Freizeit

Kinder haben das Recht zu spielen, zu entdecken und sich weiterzuentwickeln. Sie haben das Recht auf Spiel, Freizeit und Erholung. Zum Spielen brauchen Kinder nicht unbedingt Spielzeug, aber ausreichend Spiel- und Freizeit, altersgemäße Angebote und Orte, an denen sich die Kinder aufhalten und treffen können.

Artikel zum Recht auf Spiel, Freizeit und Ruhe:
Artikel 31: Beteiligung an Freizeit, kulturellem und künstlerischem Leben; staatliche Förderung

Aus: Materialsammlung Kinderrechte, 2019 (Kinderrechtebeauftragte der Jungschar)

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