Kinder haben das Recht zu spielen, zu entdecken und sich weiterzuentwickeln. Sie haben das Recht auf Spiel, Freizeit und Erholung. Zum Spielen brauchen Kinder nicht unbedingt Spielzeug, aber ausreichend Spiel- und Freizeit, altersgemäße Angebote und Orte, an denen sich die Kinder aufhalten und treffen können.
Artikel zum Recht auf Spiel, Freizeit und Ruhe:
Artikel 31: Beteiligung an Freizeit, kulturellem und künstlerischem Leben; staatliche Förderung