Recht auf Schutz im Krieg und auf der Flucht

 

Materialsammlung rund ums Recht auf Schutz im Krieg und auf der Flucht

Kinder haben das Recht, im Krieg besonders geschützt zu werden. Muss ein Kind in ein anderes Land fliehen, hat es die gleichen Rechte wie ein dort geborenes Kind. Das Kind darf nicht in den Krieg zurückgeschickt werden. Kein Kind darf gezwungen werden, als Kindersoldat im Krieg oder in einem Bürgerkrieg mitzumachen, wenn es jünger als 15 Jahre ist.

Artikel zum Recht auf Schutz im Krieg und auf der Flucht:
Artikel 10: Familienzusammenführung, grenzüberschreitende Kontakte
Artikel 22: Flüchtlingskinder
Artikel 38: Schutz bei bewaffneten Konflikten; Erziehung zu den Streitkräften

Aus: Materialsammlung Kinderrechte, 2019 (Kinderrechtebeauftragte der Jungschar)

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