Recht auf freie Meinungsäußerung und Beteiligung

 

Materialsammlung rund ums Recht auf freie Meinungsäußerung und Beteiligung

Kinder haben das Recht, sich bei allen Fragen, die sie betreffen, zu informieren und mitzubestimmen. Die Meinung der Kinder zählt! Sie haben das Recht, ihre Gedanken, Wünsche und Bedürfnisse frei zu äußern.  Die Berichterstattung der Medien soll so gestaltet und aufbereitet sein, dass auch Kinder sie verstehen. Richtig wichtig! Alle Kinder sollen über ihre Rechte informiert werden!

Artikel zum Recht auf freie Meinungsäußerung und Beteiligung:
Artikel 12: Berücksichtigung des Kinderwillens
Artikel 13: Das Recht auf Meinungs- und Informationsfreiheit
Artikel 14: Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit
Artikel 15: Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit
Artikel 17: Zugang zu den Medien; Kinder- und Jugendschutz
Artikel 42: Verpflichtung zur Bekanntmachung

Aus: Materialsammlung Kinderrechte, 2019 (Kinderrechtebeauftragte der Jungschar)

Hast du Anmerkungen dazu? Was hat bei dir geklappt, was nicht oder hast du noch eine zusätzliche Idee?