Recht auf Schutz vor wirtschaftlicher und sexueller Ausbeutung

 

Materialsammlung rund ums Recht auf Schutz vor wirtschaftlicher und sexueller Ausbeutung

Kinder haben das Recht auf Schutz vor Gewalt, Missbrauch und Ausbeutung. Niemand darf Kinder ausbeuten. Das bedeutet, dass man weder die Gesundheit eines Kindes ausbeuten darf, noch seine Notlage, seine Arbeitskraft oder gar seinen Körper. Kinderarbeit ist verboten, insbesondere, wenn sie gesundheitsschädlich ist. Kinder dürfen niemals verkauft oder gekauft, entführt oder gegen ihren Willen ins Ausland verschleppt werden. 

Artikel zum Recht auf Schutz vor Ausbeutung und Gewalt:
Artikel 11: Rechtswidrige Verbindung von Kindern ins Ausland
Artikel 19: Schutz vor Gewaltanwendung, Misshandlung, Verwahrlosung
Artikel 32: Schutz vor wirtschaftlicher Ausbeutung
Artikel 34: Schutz vor sexuellem Missbrauch
Artikel 35: Maßnahmen gegen Entführung und Kinderhandel
Artikel 36: Schutz vor sonstiger Ausbeutung
Artikel 37: Verbot der Folter, der Todesstrafe, lebenslanger Freiheitsstrafe, Rechtsbeistandschaft
Artikel 39: Genesung und Wiedereingliederung geschädigter Kinder
Artikel 40: Behandlung des Kindes in Strafrecht und Strafverfahren

Aus: Materialsammlung Kinderrechte, 2019 (Kinderrechtebeauftragte der Jungschar)

Hast du Anmerkungen dazu? Was hat bei dir geklappt, was nicht oder hast du noch eine zusätzliche Idee?